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24 CEYLON. Automobile.

Ceylon eignet sich vortrefflich zur Bereisung im Automobil
(Motor Car). Mietautomobile sind in Colombo (S. 25), sowie in
Kandy und Nuwara Eliya (S. 35, 46) zu haben. Die Wagen sind
im allgemeinen recht gut, die Chauffeure zuverlässig, Benzindepots
über die ganze Insel verteilt. Die Vermietergeschäfte pflegen bei
Ankunft der Nordd. Lloyddampfer ihre Vertreter mit gedruckten
Tarifen an Bord zu senden. Während der Hauptreisezeit ist Voraus-
bestellung
notwendig, am besten durch Cook (S. 25). Als Tagereise
gelten 90-100 engl. Meilen oder etwa 150km. Der Tag wird mit
100 Rupien berechnet. Folgende Rundfahrt umfaßt die haupt-
sächlich
sehenswerten Plätze. 1. Tag von Colombo an der West-
küste
entlang bis: 82 M. Puttalam (Rasthaus); 2. Tag: 46 M. Anu-
râdhapura
(S. 56); 3. Tag: 66 M. Trincomalí (S. 65); 4. Tag:
73 M. Polonnaruwa (S. 65); 5. Tag: 43 M. Dambulla (S. 55);
6. Tag: 45 M. Kandy (S. 35); 7. Tag: 48 M. Nuwara Eliya
(S. 46); 8. Tag, über Bandarawela (S. 51) und Haputale (S. 50)
nach: 112 M. Ratnapura (S. 33); 9. Tag: 60 M. Colombo. Da bei
dieser Zeiteinteilung der Aufenthalt in Anurâdhapura, Kandy und
Nuwara Eliya sehr knapp bemessen ist, so wird man besser nach
letzteren beiden Orten mit der Eisenbahn fahren und die Autofahrt
auf den nördlichen Teil der Route beschränken: von Kandy über
Dambulla, Polonnaruwa, Trincomalí nach Anurâdhapura (4 Tage;
will man von da mit der Eisenbahn nach Colombo zurückkehren,
so ist die Entschädigung für das entlassene Automobil vorher genau
zu vereinbaren). Nachtquartier ist überall telegraphisch voraus-
zubestellen
.

Zu Reisen im Innern versehe man sich in Colombo, z. B. bei
Freudenberg & Co., mit einem Scheckbuch, worauf man in den euro-
päischen
Hotels Geld bekommt. Die Cook’schen Circular Notes sind
in den Hotels meist direkt verwendbar. Kleine Münze s. S. XVIII.

Zu Jagdausflügen (vgl. S. 20) mietet man in Colombo einen ein-
heimischen
Jagdführer (Shikari), der die gesamte Organisation des Aus-
flugs
für 30-50 R. täglich übernimmt, je nach der Entfernung des Jagd-
gebiets
, der Zelt- und Betteinrichtung (Moskitonetze), der Verpflegung
(ohne Getränke, Mineralwasser), der Bedienung (Koch, Boy usw.). Man
bedinge den Einkauf der Konserven in den International Stores (S. 26),
durch die man auch Arrangements treffen lassen kann. Die Jagdlizenz
hat der Reisende zu zahlen, die Lösung beim Government Agent besorgt
der Shikari. Sie erstreckt sich nur auf bestimmte, zeitweilig wechselnde
Distrikte, für deren Innehaltung man den Shikari verantwortlich mache.
Auch darf jeder Jäger nur eine bestimmte Anzahl Wild erlegen (1 Elephant,
2 Büffel usw.). Überschreitung der Jagdgesetze wird streng bestraft.

Literatur s. S. LXXII.