Ceylon
eignet
sich
vortrefflich
zur
Bereisung
im
Automobil
(Motor
Car).
Mietautomobile
sind
in
Colombo
(S.
25),
sowie
in
Kandy
und
Nuwara
Eliya
(S.
35,
46)
zu
haben.
Die
Wagen
sind
im
allgemeinen
recht
gut,
die
Chauffeure
über
die
ganze
Insel
verteilt.
Die
Vermietergeschäfte
pflegen
bei
Ankunft
der
Nordd.
Tarifen
an
Bord
zu
senden.
Während
der
Hauptreisezeit
ist
Voraus-
bestellung
notwendig,
am
besten
durch
Cook
(S.
25).
Als
Tagereise
gelten
90-100
engl.
100
Rupien
berechnet.
Folgende
Rundfahrt
umfaßt
die
haupt-
sächlich
sehenswerten
Plätze.
1.
Tag
von
Colombo
an
der
West-
küste
entlang
bis:
82
M.
Puttalam
(Rasthaus);
2.
Tag:
46
M.
Anu-
râdhapura
(S.
56);
3.
Tag:
66
M.
Trincomalí
(S.
65);
4.
Tag:
73
M.
Polonnaruwa
(S.
65);
5.
Tag:
43
M.
Dambulla
(S.
55);
6.
Tag:
45
M.
Kandy
(S.
35);
7.
Tag:
48
M.
Nuwara
Eliya
(S.
46);
8.
Tag,
über
Bandarawela
(S.
51)
und
Haputale
(S.
50)
nach:
112
M.
Ratnapura
(S.
33);
9.
Tag:
60
M.
Colombo.
Da
bei
dieser
Zeiteinteilung
der
Aufenthalt
in
Anurâdhapura,
Kandy
und
Nuwara
Eliya
sehr
knapp
bemessen
ist,
so
wird
man
besser
nach
letzteren
beiden
Orten
mit
der
Eisenbahn
fahren
und
die
Autofahrt
auf
den
nördlichen
Teil
der
Route
beschränken:
von
Kandy
über
Dambulla,
Polonnaruwa,
Trincomalí
nach
Anurâdhapura
(4
Tage;
will
man
von
da
mit
der
Eisenbahn
nach
Colombo
zurückkehren,
so
ist
die
Entschädigung
für
das
entlassene
Automobil
vorher
genau
zu
vereinbaren).
Nachtquartier
ist
überall
telegraphisch
voraus-
zubestellen.
Zu
Reisen
im
Innern
versehe
man
sich
in
Colombo,
z.
B.
bei
Freudenberg
&
Co.,
mit
einem
Scheckbuch,
worauf
man
in
den
euro-
päischen
in
den
Hotels
meist
direkt
verwendbar.
Kleine
Münze
s.
S.
XVIII.
Zu
Jagdausflügen
(vgl.
S.
20)
mietet
man
in
Colombo
einen
ein-
heimischen
flugs
für
30-50
R.
täglich
übernimmt,
je
nach
der
Entfernung
des
Jagd-
gebiets,
der
Zelt-
und
Betteinrichtung
(Moskitonetze),
der
Verpflegung
(ohne
Getränke,
Mineralwasser),
der
Bedienung
bedinge
den
Einkauf
der
Konserven
in
den
International
Stores
(S.
26),
durch
die
man
auch
Arrangements
treffen
lassen
kann.
Die
Jagdlizenz
hat
der
Reisende
zu
zahlen,
die
Lösung
beim
Government
Agent
der
Shikari
Distrikte,
für
deren
Innehaltung
man
den
Shikari
Auch
darf
jeder
Jäger
2
Büffel
usw.).
Überschreitung
der
Jagdgesetze
wird
streng
bestraft.
Literatur s. S. LXXII.